Autorisierter Bevollmächtigter - juristech Lewandowski EI

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Autorisierter Bevollmächtigter
Nicht erst seit dem Brexit gibt es die Rolle des „Autorisierten Bevollmächtigten“ in den Produktrichtlinien. Seit dem Brexit und dem Inkrafttreten der EU - Verordnung 2019/1020 „Marktüberwachung und Konformität von Produkten“ hat der Bevollmächtigte für Unternehmen, die in die EU oder in das Vereinigte Königreich exportieren, eine neue Bedeutung. Hersteller von Produkten müssen die Aufgaben des Importeurs vor Ort in der EU bzw. in UK erfüllen. Dies kann der Bevollmächtigte vor Ort erfüllen.

Es ist zu beachten, dass sich die Aufgaben des Importeurs der Produktkonformität von der des Zollimporteurs unterscheiden.

EU-UK
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile:
  • Sicherstellen, dass die Maschine die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitschutzanforderungen erfüllt
  • Sicherstellen, dass die technischen Unterlagen verfügbar sind
  • Bereitstellen der Betriebsanleitung
  • Durchführung des entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahrens.
  • Anbringen der CE-Kennzeichnung / UKCA Kennzeichnung

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juristech Lewandowski EI | 4 rue de la Clairière | FR-67930 Beinheim
Tel: +33 (0) 970 407 955
E-mail: andreas.lewandowski@juristech.eu
Website: www.juristech.eu

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